Allgemeine Geschäftsbedingungen der DriversNext GmbH

1. Gegenstand und Änderungsvorbehalt

1.1 Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der DriversNext GmbH (nachfolgend: DriversNext) und Personen, die das Fahrzeugmietangebot von DriversNext in Anspruch nehmen wollen (nachfolgend: Kunde).

1.2 DriversNext versteht unter „Kunde“ natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften. Juristische Personen und Personengesellschaften werden der Einfachheit halber an geeigneter Stelle nachfolgend als „Firmenkunden“ bezeichnet.

1.3 Die AGB sind anwendbar auf den Rahmenvertrag, der mit der Registrierung des Kunden mit DriversNext zustande kommt sowie auf die Einzelmietverträge. Die AGB begründen allerdings noch keinen Anspruch auf Abschluss von Einzelmietverträgen.

1.4 Für künftige Geschäftsbeziehungen behält sich DriversNext vor, die AGB zu ändern, soweit diese Änderungen erforderlich und diese für den Kunde zumutbar sind. Änderungen der AGB werden dem Kunde frühzeitig schriftlich (auch per E-Mail) oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber DriversNext widerspricht. Maßgebend ist der Absendezeitpunkt des Widerrufs. Auf die Form des Widerspruchs und die Folgen einer unterbliebenen Reaktion wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch DriversNext besonders hingewiesen.

2. Nutzungsberechtigung, Fahrerlaubnis und Reservierung

Natürliche Personen welche Nutzungsberechtigt sind erfüllen folgende Kriterien:

- diese AGBs akzeptieren und mit DriversNext einen Vertrag abgeschlossen haben
- im Besitz der DriversNext App auf dem Mobiltelefon installiert haben
- mindestens das Alter von 18 Jahren erreicht haben
- die Führerscheinklasse B besitzen und diese bei Anmietung bei sich tragen
- alle Auflagen erfüllen welche das Fahren eines PKW voraussetzen

Im Fall der Entziehung oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis in jeglicher Hinsicht ist der Kunde verpflichtet dieses unverzüglich gegenüber DriversNext zu melden. Die Erlaubnis zum Fahren von PKW und Transporter erlischt augenblicklich, wenn dem Kunde die Fahrerlaubnis entzogen, vorübergehend sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist. Für die Dauer eines gerichtlich oder behördlich ausgesprochenem Fahrverbotes ruht die Nutzungsberechtigung des Kunde. Im Fall der Einschränkung der Fahrerlaubnis behält sich DriversNext vor, die aktive Teilnahme am DriversNext Angebot vorübergehend zu sperren. Dem Kunde ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug einer dritten Person zu überlassen.

Im Falle der Zuwiderhandlung durch eine unerlaubte Fahrt einer dritten Person ist der Kunde verpflichtet eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000€ an Driversnext zu entrichten.

Folgende Nutzungsbedingungen gelten für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen:

PKW: Smart fortwo, MINI Cooper oder ähnliche (Klasse S-M) ab 18 Jahren, Voraussetzung: 1 Jahr Führerscheinbesitz oder ein nachgewiesenes Fahrsicherheitstrainig für PKW (z.B. ADAC).
Transporter Klasse L: Mercedes Benz Citan, VW Caddy oder ähnliche ab 21 Jahren, Voraussetzung: Führerscheinbesitz 2 Jahre oder ein Jahr Führerscheinbesitz und ein nachgewiesenes Fahrsicherheitstrainig für PKW (z.B. ADAC).
Transporter / 7-9 Sitzer Klasse XL : Mercedes Benz Vito, VW T6 oder ähnliche Kastenwagen ab 23 Jahren, Voraussetzung: Führerscheinbesitz 3 Jahre oder zwei Jahre Führerscheinbesitz und ein nachgewiesenes Fahrsicherheitstrainig für Transporter (z.B. ADAC).

3. DriversNext- Account / Registrierung

3.1 Die Online Registrierung führt der Kunde auf der DriversNext Homepage durch unter www.driversnext.de. Alternativ auch über die DriversNext App welche kostenfrei auf das Mobiltelefon geladen werden kann.

3.2 Mit dem Zustandekommen des Rahmenvertrages erhält der Kunde Zugangsdaten zu seinem DriversNext- Account. Bei der Anmeldung gibt der Kunde ein von ihm selbstständig gewähltes Passwort an, mit dem er nach Aktivierung des Benutzerkontos über den Aktivierungslink von DriversNext anmieten kann. Der DriversNext Account wird erst nach erfolgreicher Fahrerlaubniskontrolle für die Nutzung der DriversNext Services aktiviert. Der Account wird als elektronischer Fahrzeugschlüssel genutzt und kann über die DriversNext App genutzt werden. Eigentümer des elektronischen Fahrzeugschlüssels bleibt stets DriversNext.

3.3 Der Kunde darf die Zugangsdaten seines Accounts nicht an Dritte, insbesondere Aggregatoren- Plattformen, weitergeben und muss diese sicher und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt aufbewahren. Schriftliche Aufzeichnungen der Zugangsdaten dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug aufbewahrt oder auf dem Führerschein vermerkt werden. DriversNext wird den Kunde in keinem Fall nach den Zugangsdaten, Benutzername und Passwort fragen.

3.4 Der DriversNext-Account ist nicht übertragbar und alle Rechte an dem Account erlöschen mit dem Tod des Kunden oder der Kündigung des Rahmenvertrages.

4. Fahrerlaubniskontrolle

4.1 Vor der erstmaligen Anmietung eines Fahrzeugs und später in regelmäßigen Abständen, wird DriversNext eine Fahrerlaubniskontrolle durchführen. Zudem ist DriversNext aber auch berechtigt, die Fahrerlaubnis jederzeit zu kontrollieren.

4.2 Handelt es sich bei der Fahrerlaubnis eines Kunden um einen Nicht-EU/EWR Führerschein, findet die im Sinne der Ziff. 4.1 und 4.3 beschriebene Fahrerlaubniskontrolle alle sechs Monate statt. Zudem ist DriverNext aber auch berechtigt, die Fahrerlaubnis jederzeit zu kontrollieren. Als Nachweis der Gültigkeit des nicht EU/EWR Führerscheins wird ausschließlich der EU-Eingangsstempel akzeptiert. Kann der Kunde keinen solchen Nachweis führen, behält sich DriversNext vor, den Kunde von der weiteren Anmietung von Fahrzeugen bis zur Vorlage des erforderlichen Nachweises zu sperren.

4.3 Die Fahrerlaubniskontrolle findet in aller Regel online auf der Website oder App von DriversNext ggf. in Verbindung mit einem Dienstleister als Kontrollinstitut statt. Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden beim Einsatz eines Dienstleisters an diesen ausschließlich zu dem Zweck der Überprüfung des Führerscheins übermittelt. DriversNext wird nach der Prüfung durch den Dienstleister lediglich das jeweilige Kontrollergebnis mitgeteilt. Über eine Nicht- Validierung wird der Kunde benachrichtigt und an die DriversNext Kundenbetreuung verwiesen. Die Fahrlerlaubniskontrolle kann aber auch in einer der auf der Website von DriversNext veröffentlichten Registrierungsstation vorgenommen werden.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände (insbesondere, aber nicht abschließend können das Entziehung, Einschränkung, ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot sein) unverzüglich gegenüber DriversNext anzuzeigen. Solche Umstände führen dazu, dass die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs ruht oder endet. In diesen Fällen kann keine Anmietung eines Fahrzeugs erfolgen. Grundsätzlich wird eine Strafe in Höhe von 500,00€ erhoben, wenn der Kunde ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug von DriversNext bewegt. Der Kundenaccount wird endgültig gesperrt. Im Falle eines Schadens/ Unfalles ohne gültige Fahrerlaubnis trägt der Fahrer alle entstandenen Kosten.

5. Reservierung und Abschluss von Einzelmietverträgen

5.1 Der Kunde ist zu einer Anmietung von Fahrzeugen entweder mit oder ohne vorhergehende Reservierung berechtigt. Der Kunde kann über die DNA alle Fahrzeuge in seiner ausgewählten Location sehen. Nachdem sich der Kunde in sein Profil über die App eingeloggt hat, kann er das ausgewählte Fahrzeug über den Klick auf Mieten oder Reservieren benutzen. Erfolgt eine Reservierung eines Fahrzeugs über die DriversNext App, wird dieses Fahrzeug für den jeweiligen Kunden 7 Minuten lang freigehalten. DriversNext wird in diesem Zeitraum das reservierte Fahrzeug nicht anderweitig vermieten.

5.2 Vor dem Öffnen des Fahrzeugs muss der Kunde folgende Fragen in der App beantworten:

- Hast du deinen Führerschein dabei?
- Ist das Fahrzeug sauber?

5.3 Dem Kunden wird über die DriversNext App eine Schadenliste über bisher an dem Fahrzeug gemeldete Schäden angezeigt. Wenn der Kunde einen neuen groben Schaden feststellt, ist er verpflichtet, umgehend das Service-Team anzurufen. Nachdem das Service-Team den Schaden notiert hat, kann der Kunde, wenn keine weiteren neuen Schäden festzustellen sind, mit der Anmietung fortfahren, sofern DriversNext das Fahrzeug aufgrund der Schwere des Schadens nicht sperren muss. Das Fahrzeug kann nicht gemietet werden wenn folgende Punkte zutreffen:

- der Kunde hat seinen Führerschein nicht dabei
- der PKW für einen anderen DriversNext Kunden bereits reserviert ist
- der PKW ist intern aufgrund Störung gesperrt

5.4 Mit dem Abschluss des Einzelmietvertrages beginnt der vergütungspflichtige Mietzeitraum.

5.5 Bei Störungen im Betriebsablauf darf DriversNext auf die vom Kunde hinterlegten persönlichen Daten zurückgreifen, um ihn per Anruf, E-Mail oder Push Nachricht zu kontaktieren, um die Ursache festzustellen und weitere Anweisungen zu erteilen.

6. Die Nutzung und Behandlung der Fahrzeuge

6.1 Der Kunde hat die Fahrzeuge gewissenhaft und sorgsam zu behandeln gemäß den Anweisungen in dem Handbuch, der Betriebsanleitung, den Fahrzeugunterlagen und nach den Herstellervorgaben zu benutzen. Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Der Kunde hat das DriversNext Fahrzeug vor Beendigung der Miete gegen Diebstahl zu sichern (Fenster, Schiebedach, ggf. Verdeck und Türen müssen verschlossen sein). Der Kunde muss bei der Teilnahme am Straßenverkehr die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten.

6.2 Dem Kunden ist es strikt untersagt, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen:

1. Dem Kunde ist es insbesondere nicht gestattet, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen:
2. zur gewerblichen Personenbeförderung und sonstigen gewerblichen Mitnahme von Personen,
3. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen,
4. zum Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Form, Größe oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug innen oder außen beschädigen können,
5. zum Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen,
6. zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut ist, oder es wird eine geeignete Tierdecke verwendet. Die Ausnahmen gelten nicht, wenn es sich bei dem gebuchten Fahrzeug um ein Cabriolet handelt,
7. zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen des Kunden,
8. für Fahrzeugtests, Fahrerschulungen und Fahrsicherheitstrainings sowie Fahrten abseits befestigter Straßen,
9. zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere für Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
10. zur Begehung von Straftaten.
11. das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol (Promillegrenze von 0,0 ‰), Drogen oder Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu führen,
12. im DriversNext Fahrzeug zu rauchen oder Mitfahrern das Rauchen zu gestatten,
13. das DriversNext Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle aller Art im Fahrzeug zurückzulassen,
14. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm zu befördern, wenn keine geeignete und altersgerecht zugelassene Rückhalteeinrichtung (wie beispielsweise Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) für das Kind verwendet wird. Der Kunde hat alle Herstellerhinweise zur Montage und Demontage von Kinderrückhaltesystemen zu befolgen,
15. den Beifahrerairbag zu deaktivieren, es sei denn, dies erfolgt zum Schutz von Kindern oder Kleinkindern, die unter Verwendung einer Sitzerhöhung transportiert werden, oder zur Einhaltung von Sicherheitshinweisen bei der Verwendung einer Babyschale. Der Beifahrerairbag ist nach Ende der Nutzung zu aktivieren,
16. das Fahrzeug zu überladen oder mehr Personen zu transportieren, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze im Fahrzeug vorhanden sind,
17. Zubehör des Fahrzeugs aus dem Fahrzeug zu entfernen, es sei denn, es handelt sich um den bestimmungsgemäßen Gebrauch,
18. Reparaturarbeiten am Fahrzeug durchzuführen oder Teile am Fahrzeug zu montieren oder montierte Teile zu entfernen oder Dritte hiermit zu beauftragen,
19. das Fahrzeug für Fahrten außerhalb Deutschlands zu nutzen, außer es wird ein von DriversNext genehmigtes Partnerangebot genutzt.

6.3 Das DriversNext Support Team ist berechtigt, sich bei Störungen des Anmiet- oder Nutzungsprozesses telefonisch mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen und die Ursache der Störung zu ermitteln.

7. Fahrzeug Tanken und Tankkarte

7.1 Ist der Tankstand/Ladekapazität während der Fahrt oder am Ende der Fahrt auf oder unter 10% der Gesamtfüllmenge gesunken, kann bzw. soll der Kunde das Fahrzeug selbstständig auftanken/aufladen. Die Betankung ist nur bei bestimmten, dem Kunden bekannt gegebenen Tankstellen möglich. Die im Fahrzeug befindliche DriversNext Tankkarte und die auf der DriversNext App für diesen Vorgang gezeigte PIN ist zu verwenden. Bei nicht Partner- Tankstellen muss der Kunde die Tankrechnung bezahlen. Der Rechnungsbetrag wird dem Kunden erst nach Vorlage der Originalrechnung vollständig erstattet. Für den Tankvorgang erhält der Kunde Bonusminuten gemäß der aktuell gültigen Preisliste von DriversNext.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Partner- Tankkarte nur zur Betankung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. DriversNext behält sich vor, jede missbräuchliche Verwendung der Tankkarte den zuständigen Strafverfolgungsbehörden als Diebstahl zur Anzeige zu bringen.

8. Vertragsstrafen und Schadenersatzpflicht des Kunden

8.1 Sollten DriversNext durch ein schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten des Kunden Schäden entstehen, werden diese grundsätzlich entsprechend der gesetzlichen Regeln dem Kunde auferlegt. Darüber hinaus gelten die in diesen AGB oder in der Tarifliste vorgesehenen Schadenspauschale. Schadenspauschalen sind nur solche in der Tarifliste genannten Beträge, die einen bestimmten Betrag und keinen Mindestbetrag oder aufwandsabhängige Abrechnung vorsehen. Auch wenn diese AGB in Verbindung mit der Tarifliste eine Schadenspauschale vorsehen, bleibt dem Nutzer der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. DriversNext bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden als der in der Schadenspauschale genannte Betrag entstanden ist. Die in dieser Ziffer ebenfalls geregelten Vertragsstrafen werden auf die durch die entsprechende Handlung entstandenen Schadensersatzansprüche von DriversNext angerechnet.

8.2 Befinden sich Abfälle irgendwelcher Art im Fahrzeug oder gehen die Verunreinigungen über ein normales Maß stark hinaus, hat der Kunde die Reinigungskosten zu tragen.

8.3 Die Miete kann nicht beendet werden, wenn die Restreichweite der Tankfüllung unter 10% ist. In diesem Fall muss der Kunde das Fahrzeug eigenständig in einer Partner Tankstelle tanken.

8.4 Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs oder der Zugangstechnik, werden dem Kunde die Kosten in Rechnung gestellt.

8.5 Für jeden Fall der Nutzung eines Fahrzeugs für eine Straftat schuldet der Kunde DriversNext eine angemessenen Vertragsstrafe.

8.6 Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Verbot der Überlassung eines gemieteten Fahrzeugs oder der Überlassung von Zugangsdaten an Dritte verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe.

8.7 Als Ausgleich für den Kostenaufwand, der DriversNext für die Bearbeitung von Anfragen der Verfolgungsbehörden entsteht, zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, erhält DriversNext pro Fall vom Kunde eine Kostenpauschale.

8.8 Sollte wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die Verpflichtungen ein Umparken durch DriversNext erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten/eine Behörde beauftragt werden, kann DriversNext eine Kostenpauschale vom Kunde verlangen. Der Kunde stellt DriversNext von sämtlichen Gebühren und sonstigen Kosten, insbesondere Abschleppkosten, frei. Die bereits gezahlte Kostenpauschale wird auf die weiteren entstandenen Kosten angerechnet.

8.9 Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften vertragswidrigen Verwendung der genannten Karten wie die Tankkarte/ Ladekarte bzw. des Ladekabels zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500€. Daneben kann DriversNext bei entsprechenden Nachweisen einen höheren Schadensersatz verlangen. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

8.10 Macht ein Verhalten des Kunden eine Ersatzausstellung einer Tankkarte, Parkkarte oder DriversNext Kundenkarte erforderlich, schuldet der Nutzer das Entgelt gemäß der bei Anmietung gültigen Tarifliste, es sei denn, der Grund für die Neuausstellung fällt in den Verantwortungsbereich von DriversNext.

9. Haftung, Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung des Kunden

9.1. Alle DriversNext Fahrzeuge verfügen über eine Versicherung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und darüber hinaus.

9.2. Der Kunde haftet für Schäden an dem Mietgegenstand nach den gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Die Haftung des Kunden weitet sich aus auf Schadennebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Gutachter, Abschleppkosten, Höherstufung der Versicherungsprämie, Mietausfall und Wertminderung.

9.3 Der reguläre DriversNext Tarif beinhaltet eine Haftpflichtversicherung sowie einen Vollkasko- und Diebstahlschutz. Die Selbstbeteiligung beträgt pro selbst- oder teilverschuldetem Unfall bzw. Schaden 750€ bei dem Smart fortwo und 1.000€ bei den restlichen Fahrzeugen (dies gilt nicht für Haftpflichtschäden). Die Selbstbeteiligung kann durch Erwerb unseres Schutzpaketes für 99€ pro Jahr auf 350€ je Schaden reduziert werden. Diese Reduzierung der Selbstbeteiligung greift nicht bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens. Der Kunde haftet vollumfänglich für von ihm begangene Gesetzesverstöße (Alkohol, Drogen, Raserei und andere Vorsatztaten). Ebenfalls haftet der Kunde vollumfänglich für Schäden am Fahrzeug aus mangelhafter Ladungssicherung, Fehlbedienung wie z.B. Fahren mit Warnleuchte, Falschbetankung, grober Verunreinigung/ Beschädigung im Innenraum und Abhandenkommen von Fahrzeugteilen oder Zubehör.

9.4 Von der Haftungsfreistellung sind Schäden (Betriebsschäden) am Fahrzeug nicht erfasst, die keine Unfallschäden darstellen und die durch unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs, insbesondere durch Schaltfehler, das Ignorieren von Warnleuchten, durch eine Falschbetankung oder durch Verrutschen der Ladung entstanden sind.

9.5 Für die vorgenannten Versicherungen und Haftungsfreistellung gelten, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, AKB 2015 – Stand 07/2016 (nachfolgend „AKB“ genannt).

9.6 Der Kunde haftet vollumfänglich für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Mietzeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Kunde verpflichtet sich, DriversNext von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Abschleppkosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich der vorgenannten Verstöße von DriversNext erheben. DriversNext ist es dazu erlaubt, die Kontaktdaten des Kunden zum Zwecke der Bearbeitung und Zusendung eines behördlichen Bescheides oder eines Schreibens an diese Stellen zu übermitteln.

10. Pflichten des Kunden bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Untergang des Fahrzeugs

10.1 Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstiger Untergang einschließlich des Verlustes des Fahrzeuges sind DriversNext unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen, zumutbaren Maßnahmen getroffen werden. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Kunde die Polizei zu verständigen und hinzuziehen oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden, es sei denn, die Polizei verweigert die Unfallaufnahme. In diesem Fall hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch DriversNext mitzuteilen und die weitere Vorgangsweise mit DriversNext abzustimmen. Den Instruktionen von DriversNext ist Folge zu leisten. Das Vorstehende gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet verursacht wurde oder ob es sich um einen geringen Schaden handelt. Der Kunde darf sich vom Unfallort entfernen wenn:

1. die Aufnahme der Polizei abgeschlossen ist
2. das Fahrzeug an das Abschleppunternehmen übergeben worden ist

10.2 Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass die Fragen von DriversNext zu den Umständen des Schadenereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sind.
Der Unfallort darf nicht verlassen werden, bevor die erforderlichen und die zur Beurteilung des Schadengeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne dass DriverNext die Möglichkeit hatte, diese Feststellungen zu treffen.

10.3 Ist das Fahrzeug aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalls nicht mehr verkehrstüchtig, hat der Kunde für sämtliche Kosten aufzukommen, die durch die Rückführung des Fahrzeugs entstehen.

10.4 Der Mietvertrag wird grundsätzlich auch im Falle eines Unfalls erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe im Sinne der Ziffer 6 beendet und die Mietentgelte werden entsprechend berechnet. Ist das Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr verkehrstüchtig, endet der Mietvertrag nach Absprache mit DriversNext mit Übergabe an das Abschleppunternehmen.

10.5 Der Kunde ist verpflichtet, DriversNext unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche einen schriftlichen Unfallbericht zu übersenden, der insbesondere das polizeiliche Aktenzeichen der aufnehmenden Polizei, den vollständigen Unfallhergang, Unfallzeit und -ort, Zeugen und den Fahrer des DriversNext Fahrzeugs mit vollständigem Namen und Anschrift zu enthalten hat. Sämtliche Weisungen der Servicezentrale von DriversNext sind zu beachten. Dem Kunde ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schaden- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Auf Verlangen von DriversNext hat der Kunde das ihm von DriversNext überlassene Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben innerhalb von 7 Tagen an DriversNext zurückzusenden.

10.6 DriversNext behält sich alle Ansprüche aus Schäden vor, die ihr durch Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Schadenmeldung entstehen.

10.7 Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht allein DriversNext zu. Entschädigungsleistungen in Zusammenhang mit Schäden an Fahrzeugen von DriversNext stehen ausschließlich DriversNext zu. Sofern der Kunde derartige Leistungen von Seiten Dritter erhält, hat er diese unaufgefordert an DriversNext weiterzuleiten.

11. Ende des Einzelmietvertrages & Rückgabe des Fahrzeugs

11.1 Der Kunde beendet seinen Mietvorgang, indem er das Fahrzeug auf einem zulässigen Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes im DriversNext Geschäftsgebiet in der Stadt der Anmietung ordnungsgemäß und der Straßenverkehrsordnung folgend abstellt. Nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hat, steckt er den Schlüssel in den Keyholder zurück und verschließt das Fahrzeug über die Funktion in der App. Bei diesem Vorgang wird überprüft, ob die Tankkarte und der Schlüssel sich an ihrem richtigen Platz befinden. Nur in diesem Fall wird der Mietvorgang erfolgreich beendet. Bei nicht wirksamer Beendigung des Mietvertrages gelten die Tarife von DriverNext. Bei Fahrzeugen mit schlüssellosem Zugang entfällt die Funktion des Keyholder.

11.2 Zur Beendigung des Einzelmietvertrages muss der Kunde die Miete über die DriversNext App beenden. Im Fall einer technischen Störung (die Miete kann nicht beendet werden), kann der Kunde den Customer Service telefonisch kontaktieren. In diesem Fall darf DriversNext auf die hinterlegten persönlichen Daten zugreifen.

11.3 Die Beendigung des Einzelmietvertrages hat innerhalb der Grenzen des Geschäftsgebietes der Anmietung auf dafür zulässigen Parkplätzen zu erfolgen. Die zulässigen Parkplätze sind auf der DriversNext-Webseite (in den FAQs) geregelt.

11.4 Der Einzelmietvertrag kann mit expliziter Erlaubnis auch außerhalb des Geschäftsgebiets beendet werden. In einem solchen Fall können zusätzliche Kosten nach der im Zeitpunkt der Anmietung geltenden Tarifliste anfallen.

11.5 Der Kunde darf das Fahrzeug auf allen öffentlichen Flächen parken (außer Einschränkungen wie Halteverbote, Behindertenparkplätze, Feuerwehrzufahrten, Taxiplätze, Bushaltestellen etc.). Das Parken auf kostenpflichtigen Parkplätzen muss vom Kunden getragen werden. Die Miete darf nur auf öffentlichen Parkplätzen beendet werden, welche keinen Einschränkungen und Kosten unterliegen.

11.6 Falls die Beendigung des Mietvertrags fehlschlägt, z.B. weil keine Mobilfunkverbindung hergestellt werden kann, muss der Kunde das Fahrzeug umparken und einen erneuten Beendigungsversuch unternehmen. Schlägt die Beendigung des Mietvertrags auch nach dem Umparkversuch erneut fehl, kann der Kunde die Kundenhotline anrufen und den Mietvertrag ausnahmsweise telefonisch beenden.

11.7 Bei Beendigung des Mietvertrags muss der Tank oder der Ladestand des Fahrzeugs gemäß Anzeige des Bordcomputers noch eine Restreichweite von mindestens 10% aufweisen. Wenn die Tankfüllstand unter 10% ist, muss der Kunde das Auto vor Beendigung der Miete tanken fahren. Andernfalls kann die Miete nicht beendet werden.

11.8 Der Kunde hat das Fahrzeug vor dem Abstellen ausreichend gegen Diebstahl zu sichern. Es müssen insbesondere Fenster, Schiebedach, ggf. Verdeck und Türen verschlossen, das Lenkradschloss eingerastet und die Lichter ausgeschaltet sein. Das Fahrzeug muss zusätzlich mit sämtlichen überlassenen Dokumenten einschließlich aller bei Anmietung im Fahrzeug befindlichen Tank-, Lade-, Bonus-, Partner- und Parkkarten, die ausschließlich zum jeweiligen Verwendungszweck, z.B. zur Betankung/zum Laden des Fahrzeugs, verwendet werden dürfen, zurückgegeben werden. DriversNext behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der vorgenannten Karten oder des Zubehörs den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Es dürfen keine Ausstattungs- und Zubehörgegenstände (z.B. Bordmappe, Warndreieck oder Kindersitzerhöhung) des Fahrzeuges entwendet werden.

11.9 Kommt es zu keiner Einigung über den Zustand des Fahrzeuges einschließlich vorhandener Schäden, Mängel und deren Bewertung, beauftragt DriversNext ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit der Feststellung des Fahrzeugzustandes und des etwaigen Minderwertes. Das Sachverständigengutachten ist als Schiedsgutachten für beide Vertragsparteien verbindlich. Die Aufwendungen des Sachverständigengutachtens tragen die Parteien im Verhältnis ihres Obsiegens/Unterliegens. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

12. Zahlungsbedingungen

12.1 DriversNext stellt dem Kunden Entgelte für die Nutzung des Fahrzeugs gemäß der zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden Tarifliste in Rechnung. Die Abrechnung des vom Kunden zu tragenden Entgelts richtet sich nach der vom Kunden gefahrenen Fahrtstrecke und wird in Kilometern berechnet. Der erste Kilometer ist mit dem Öffnen des Fahrzeugs fällig und zahlbar. Die jeweils aktuelle Tarifliste ist im Internet unter der länderspezifischen Version der Seite www.driversnext.de einsehbar. Der Kunde erhält nach jeder Fahrt eine automatisch generierte E-Mail über den bei der jeweiligen Anmietung fälligen Mietbetrag berechnet nach der jeweiligen Fahrtstrecke in Kilometer. Der Mietpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird turnusmäßig (wöchentlich/monatlich) in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen nach der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode (Kreditkarte, Prepaid, Einzugsermächtigung/Lastschrift/SEPA). Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail oder wird zum download in seinem passwortgeschützten Nutzerbereich bereitgestellt. Die elektronischen Rechnungen berechtigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug. DriversNext ist für zukünftige Anmietungen berechtigt, die Tarifliste jederzeit zu ändern.

12.2 Der Kunde und der Konto- bzw. Kreditkarteninhaber müssen übereinstimmen. Ausnahmen sind im Fall einer Kostenübernahme bei geschäftlicher Nutzung zulässig. Bei Zahlung per Lastschrift/ Einzugsermächtigung muss der Kunde nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung auf seinem Girokonto sorgen.

12.3 Für Zahlung mittels Lastschriftverfahren/ Einzugsermächtigung gelten folgende Bedingungen :

- Die Zahlung per Lastschrift wird nur Kunden mit Wohnsitz in Deutschland angeboten, die Inhaber eines SEPA-fähigen Zahlungskontos in einem beliebigen Mitgliedstaat innerhalb der Europäischen Union sind.
- Der Kunde gibt DriversNext die widerrufliche Erlaubnis, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte per Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen.
- Mit der Übergabe der Bankdaten an DriversNext bestätigt der Kunde, dass er zum Bankeinzug über dieses Girokonto berechtigt ist.
- Die fällige Forderung bleibt auch bei einer Rücklastschrift bestehen.
- Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für DriversNext verbunden, diese Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen, sollte die Rücklastschrift durch sein Verschulden zustande gekommen sein.
- Ist der Kunde in Verzug, wird für jede Mahnung eine entsprechende Gebühr für den Mehraufwand erhoben. Diese Mehrgebühr kann der aktuellen Preisliste entnommen werden.

12.4 Der Kunde ermächtigt DriversNext zur Durchführung von Bonitätsprüfungen durch die CrefoPay GmbH. DriversNext ist berechtigt die bei der ersten Anmietung angegebene Zahlungsverbindung ebenfalls für spätere Anmietungen zu benutzen. Des Weiteren kann diese Bankverbindung genutzt werden um weitere Entgelte in Zusammenhang mit der Anmietung (Mehraufwandpauschalen, Mautvergehen, Vertragsstrafen etc.) zu belasten.

13. Mehraufwand für Außeneinsatz durch Eigenverschulden

Wird ein Außeneinsatz erforderlich durch falsche Bedienung/ falsche Öffnung des Fahrzeugs, welche der Kunde zu verschulden hat, wird dem Kunden eine Rechnung gemäß der aktuellen Preisliste ausgestellt. DriversNext kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens verlangen, soweit DriversNext nachweist, dass der Schaden höher ist als die in der Preisliste aufgeführten Kosten. Die Haftungsbegrenzung auf die Höhe des Selbstbehalts kommt im Falle einer Fehlbedienung durch den Kunden nicht zum Tragen.

14. Laufzeit des Rahmenvertrages, Kündigung, Sperre

14.1 Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht der Parteien zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des „DriversNext Rahmenvertrags“ aus wichtigem Grund, insbesondere wegen schwerwiegenden Vertragsverstößen bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

- der Kunde das Führen des Fahrzeugs unbefugt Dritten überlässt,
- der Kunde die Vorschriften der StVO missachtet,
- der Kunde/ der Firmenkunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
- gegen den Kunde Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gerichtet sind,
- der Kunde ein Fahrzeug schwerwiegend verschmutzt zur weiteren Miete freigibt,
- der Kunde das Fahrzeug unsachgemäß oder unrechtmäßig gebraucht,
- die Fortsetzung des Rahmenvertrages, beispielsweise aufgrund einer außergewöhnlichen Schadenhäufigkeit, unzumutbar ist,
- der Kunde das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt,
- der Kunde schuldhaft einen entstandenen Schaden verschweigt oder zu verschweigen versucht,
- der Kunde das Fahrzeug zu einer vorsätzlichen Begehung einer Straftat nutzt,
- der Kunde im Rahmen des Rahmenvertrages unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und die Fortsetzung des Rahmenvertrages aufgrund dessen nicht zumutbar ist,
- der Kunde unter Alkohol- oder unter Rauschmitteleinfluss gefahren ist,
- der Kunde die-Freunde–werben-Freunde-Codes missbraucht,
- der Kunde in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis bei Aggregatoren-Plattformen steht und seinen Nutzeraccount bei DriversNext missbräuchlich nutzt,
- der Kunde mit einem DriversNext Account parallel auf mehr als drei Endgeräten eingeloggt ist und auf die Maßnahmen / Anweisungen von DriversNext nicht ordnungsgemäß reagiert, da in diesem Fall von einer missbräuchlichen Nutzung des DriversNext Accounts ausgegangen wird.

Sofern zwischen DriversNext und dem Kunde mehrere Mietverträge bestehen und DriversNext zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, können auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos durch DriversNext gekündigt werden, falls die Aufrechterhaltung der weiteren Mietverträge unzumutbar ist. Nicht durch einen Geldwert erworbene Bonusminuten (z.B. durch Tanken/Laden) werden bei einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung nicht erstattet.

14.3 Die Kündigung kann in Textform (auch als E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

14.4 DriversNext kann bei Verdacht des Vorliegens eines wichtigen Kündigungsgrundes im Sinne von Ziffer 14.2 die Nutzung eines Fahrzeugs bis zur Aufklärung des dem zugrundeliegenden Sachverhaltes untersagen.

14.5 Hat der Kunde ein Jahres Schutzpaket abgeschlossen, hat er im Falle der außerordentlichen fristlosen Kündigung des DriversNext Rahmenvertrags durch DriversNext keinen Anspruch auf eine zeitanteilige Rückerstattung des für das Jahres Schutzpaket entrichteten Entgelts. Ersatzansprüche des Kunden, die auf diese Kündigung gestützt werden, sind in einem solchen Fall ausgeschlossen, es sei denn, dass DriversNext oder dessen Mitarbeiter ein (Mit-)Verschulden am vertragswidrigen Verhalten des Kunden trifft.

14.6 Mit Beendigung des Rahmenvertrages wird der elektronische Fahrzeugschlüssel gesperrt.

14.7 Bei einer Sperrung des Kunden wird dieser unverzüglich hierüber per E-Mail oder Brief benachrichtigt. Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen ist DriversNext nicht verpflichtet, den Kunde über die Gründe der Sperrung zu informieren.

15. Haftung von DriversNext/ Fundsachen (zurückgelassene Gegenstände)

15.1 DriversNext haftet dem Kunde gegenüber – abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DriversNext. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die DriversNext die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die verschuldensunabhängige Haftung von DriversNext für anfängliche Sachmängel am Fahrzeug ist ausgeschlossen.

15.2 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.3 DriversNext übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug nach Beendigung des Mietvorgangs zurückgelassene Gegenstände (Fundsachen). Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von DriversNext, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Fundsachen kann DriversNext maximal für vier Wochen deponieren. Sollte innerhalb dieser Frist eine Herausgabe vom Eigentümer nicht begehrt worden sein, werden die Fundsachen vernichtet, Wertsachen gehen an das städtische Fundbüro. Bei der Rücksendung von Fundsachen verpflichtet sich der Kunde, ein Zusatzentgelt zu bezahlen. Fundsachen dürfen nur durch den Eigentümer selbst oder einem Dritten, der über eine schriftliche Vollmacht vom Eigentümer verfügt, abgeholt werden.

16. Datenschutz

16.1 Zur Durchführung des Rahmenvertrages sowie der Einzelmietverträge ist DriversNext berechtigt, personenbezogenen Daten des Kunden, wie Name, Anrede, Geburtsdatum, Anschrift, Email-Adresse, Kontoverbindungsdaten und Mobilfunknummer sowie die vertragsbezogenen Daten wie Start- und Zielort, Start- und Zielzeitpunkt, Dauer der Nutzung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Als Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Datenverarbeitung der vertragsbezogenen Daten, insbesondere zur Ermittlung und Anzeige des aktuellen Standortes, erfolgen anhand der Google Maps API und sind für die Funktionsfähigkeit und die vollständige Bereitstellung aller DriversNext- Dienstleistungen zwingend erforderlich. Eine Weitergabe der vertragsbezogenen Daten an Google findet gegebenenfalls nur anonymisiert statt. Als Rechtsgrundlage diese Datenverarbeitung dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

16.2 Zur Ermittlung und Behebung von Fehlern oder Störungen und zur Ermittlung und Abwicklung von Regressansprüchen, für die die DriversNext GmbH als Fahrzeughalterin haften würde, ist die DriversNext GmbH, Europa-Allee 1, 30823 Garbsen berechtigt, die folgenden technischen Daten zu erheben, verarbeiten und zu nutzen: Daten zur Beschleunigung, zur Geschwindigkeit und zur Motordrehzahl, Daten zum Fahrmodus, Daten zu den Bremsvorgängen, Daten zu Events pro Fahrt. Diese Daten werden zu den vorgenannten Zwecken getrennt von Ihren Daten unter Ziffer 16.1 durch die DriversNext GmbH verarbeitet. Nur DriversNext kann durch eine Verknüpfung mit den unter Ziffer 16.1 genannten Daten auf den Kunde als Fahrer schließen. Als Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung dient Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO.

16.3 Zusätzlich erhebt, verarbeitet und nutzt DriversNext technische Daten im Sinne von Ziffer 16.2 zur Ermittlung eines Fahrstil-Score. Diese Daten werden durch DriversNext zu vorgenannten Zwecken getrennt von Nutzerdaten unter Ziffer 16.1 verarbeitet. Nur DriversNext kann durch eine Verknüpfung mit den unter Ziffer 16.1 genannten Daten auf den Nutzer als Fahrer schließen. Dies dient DriversNext dazu eine vertrags- und/oder verkehrswidrige Nutzung festzustellen, für welche DriversNext als Fahrzeughalterin haften würde. Als Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung dienen Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.

16.4 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Rahmenvertrages oder des Einzelmietvertrages erforderlich ist oder soweit Sie Ihre Einwilligung dazu erteilt haben. An öffentliche Stellen, wie etwa Ordnungs- oder Strafverfolgungsbehörden, werden personenbezogene Daten nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen übermittelt. Darüber hinaus können personenbezogene Daten des Kunden aufgrund eines berechtigten Interesses an einen Anspruchsinhaber übermittelt werden, der aufgrund eines Verkehrsverstoßes durch den Kunde Ansprüche gegenüber DriversNext als Halterin geltend macht. Das berechtigte Interesse resultiert daraus, dass eine Abwendung des Schadens von DriversNext anders nicht möglich ist, da der Kunde für den Anspruchsinhaber als Fahrer anonym ist.

16.5 Die unter diesem Kapitel genannten Datenverarbeitungsvorgänge werden von DriversNext ausgeführt. Sollten beauftragte Dienstleister Datenverarbeitungsvorgänge ausführen, stellt DriversNext vertraglich sicher, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden nach Weisungen und unter Kontrolle von DriversNext vorgenommen wird.

16.6 Weitere datenschutzrechtliche Hinweise sind in den Datenschutzbestimmungen auf der Website sowie in der App.

16.7 Die Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung erfolgt über SSL-Verschlüsselung.

17. Dashcam und Videoaufzeichnung

17.1 In den Fahrzeugen der DriversNext GmbH befinden sich fest installierte Dashcam. Diese sind frontal auf den Verkehrsvorgang gerichtet.

17.2 Die Videoaufzeichnungen dienen der Wahrung berechtigter Interessen gemäß 
Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO. Die Tonaufzeichnung ist bei allen Kameras deaktiviert.

17.3 Die Aufzeichnungen werden digital gespeichert. Nach Erreichen des Speicherlimits der Speicherkarte werden die Aufzeichnungen automatisch überschrieben.

18. DriversNext-Fahrzeugdatenbank

Der Kunde kann die Fahrzeugdetail- und die Standortdaten der DriversNext-Fahrzeuge u.a. über die Kartenansichten in der DriversNext App einsehen. Eine automatische Zwischenspeicherung der Daten für die jeweils eigene private Anzeige der Daten, z.B. im Cache des Browsers oder der App, ist zulässig. Jegliche darüberhinausgehende private oder kommerzielle Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder Weitergabe der Fahrzeugdetail- und Standortdaten ist unzulässig, soweit eine solche Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder Weitergabe nicht einen nach Art und Umfang nur unwesentlichen Teil der Datenbank betrifft. Die Rechte gemäß § 87c UrhG zur freien Nutzung zu Zwecken der Wissenschaft und Lehrtätigkeit sowie für die Verwendung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren bleiben hiervon unberührt. Die Rechte an den digitalen Karten liegen bei dem jeweiligen Kartenanbieter. Insoweit gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die über den Hinweis innerhalb der Karte abgerufen werden können.

19. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

19.1 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse, Vertragsanbahnungen und andere Vereinbarungen findet deutsches Recht Anwendung.

19.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunde nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von DriversNext unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19.3 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Firmenkunden ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

19.4 Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, wobei E-Mail ausreichend ist.

19.5 Diese AGB werden in deutscher Sprache ausgefertigt.

19.6 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. DriversNext und der Kunde verpflichten sich, entsprechende Lücken nach ihrem Sinngehalt und dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner zu schließen.

Stand Mai 2019